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Beschwerdekanal

Bei Avantio (Internet Tourism Solutions, SLU) verpflichten wir uns zu Integrität, Transparenz und Exzellenz in allen unseren Geschäftsabläufen. Wir wissen, wie wichtig es ist, ein Umfeld zu schaffen, in dem Zusammenarbeit, Wissen und Zukunftsdenken nicht nur Grundwerte sind, sondern Prinzipien, die unser tägliches Handeln leiten.

Wir verstehen, dass es zur Wahrung und Pflege dieser Werte unerlässlich ist, Kanäle zu schaffen, die eine offene und ehrliche Kommunikation ermöglichen. Aus diesem Grund präsentieren wir unseren Whistleblowing-Kanal, eine sichere und vertrauliche Plattform für Arbeitnehmer, Einzelpersonen, Lieferanten und alle interessierten Parteien, die mögliche Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen den Ethikkodex von Avantio melden möchten.

Dieser Kanal ist nicht der geeignete Kanal für Kundenbeschwerden. Wenn Sie unseren Kundenservice kontaktieren möchten, tun Sie dies bitte über die im VRMS bereitgestellten Kanäle oder über das Formular auf unserer Kontaktseite.

Die Auskunft (Beschwerde) kann unter Angabe des Hinweisgebers (Beschwerdeführers) oder auch anonym erfolgen. Beachten Sie, dass die meldende Person bei Auswahl der Anonymität keine Informationen über die Entwicklung ihres Zustands erhalten kann, sondern nur den Verlauf ihres Zustands sehen kann, indem sie mit der bereitgestellten ID direkt auf die Nachverfolgungsoption zugreift. Ende der Übermittlung der Informationen (Beschwerde).

Sowohl der Informant als auch die von der Beschwerde betroffenen Personen haben das Recht, ihre Identität gemäß Artikel 32 des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar zu wahren. Darüber hinaus haben Informanten eine Reihe von Rechten, wenn die von ihnen bereitgestellten Informationen den Anforderungen der Artikel 2 und 35 dieser Norm entsprechen, darunter das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen (Artikel 36). Es berücksichtigt auch die Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen gegen Vergeltungsmaßnahmen, die das Gesetz in seinen Artikeln 37 und 38 vorsieht.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die öffentliche Kommunikation oder Offenlegung von Informationen in dem Wissen, dass sie falsch sind, als sehr schwerwiegender Verstoß angesehen wird. Das Gesetz 2/2023 vom 16. Februar sieht Geldstrafen zwischen 30.001 und 300.000 Euro für natürliche Personen vor, die sich an solchen Verhaltensweisen beteiligen (Artikel 63.1.f) und 65.1.a)).

Bei Avantio schätzen und schützen wir die Integrität unserer Gemeinschaft. Auf diesem Weg bekräftigen wir unser Engagement für ein ethisches und verantwortungsvolles Arbeitsumfeld und laden alle ein, zur Wahrung unserer hohen Standards beizutragen.

Für weitere Informationen oder um eine Meldung zu erstellen, rufen Sie bitte den Meldekanal über die Schaltfläche unten auf. Ihre Stimme ist für unser ständiges Streben nach Exzellenz und Integrität von entscheidender Bedeutung.

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